Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Benötige ich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie?

Ja, in der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, damit Sie eine physiotherapeutische Behandlung beginnen können und eventuell Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen. Nach der Bewilligung durch die Krankenkasse können Sie mit der Therapie starten.


2. Wie funktioniert die Rückerstattung durch die Krankenkasse?

Nach Abschluss der Therapie reichen Sie die Honorarnote gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Ein Teil der Kosten wird Ihnen anschließend rückerstattet. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse.


3. Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine werden in Rechnung gestellt, da die für Sie reservierte Zeit nicht kurzfristig vergeben werden kann.


4. Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?

Eine Einheit dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten, abhängig von der Art der Therapie und dem individuellen Behandlungsplan.


5. Was soll ich zur ersten Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung, eventuell vorhandene Befunde, Röntgen- oder MRT-Bilder sowie bequeme Kleidung (z. B. Sportbekleidung) mit.


6. Wie viele Einheiten sind üblich?

Das hängt von Ihrer Diagnose ab. Üblicherweise werden 6 bis 10 Einheiten pro Verordnung bewilligt. In manchen Fällen kann eine Verlängerung medizinisch sinnvoll sein.


7. Ist die Praxis barrierefrei zugänglich?

Ja, unsere Praxis ist barrierefrei zugänglich. Sollten Sie spezielle Unterstützung benötigen, informieren Sie uns bitte vorab.


8. Kann ich auch ohne Verordnung zur Physiotherapie kommen?

Ja, Sie können physiotherapeutische Leistungen auch privat ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist jedoch keine Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich.


9. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Sie können die Behandlung bar oder per Überweisung bezahlen. Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Sammelrechnung für die Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse.


10. Werden auch Hausbesuche angeboten?

Ja, auf ärztliche Verordnung und bei medizinischer Notwendigkeit sind Hausbesuche möglich. Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch bereits bei der Terminvereinbarung mit.